Das BFF hat diesbezüglich in der Vernehmlassung keine Stellung genommen, das heisst es bestreitet offenbar diese Argumente nicht. Wie das BFF richtig feststellte, zählt die TBKP immer noch zu den illegalen Parteien. Die TBKP wurde von den beiden Generalsekretären, Sargin und Kutlu, 1987 im Exil gegründet. Die Generalsekretäre kehrten in die Türkei zurück, um die zuvor neu gegründete Kommunistische Einheitspartei in Anbetracht der bevorstehenden Wahlen zu legalisieren (Graf Denise, Türkei. Dossier für Hilfswerkvertreterinnen, 2. Aufl., Zürich 1990, Anh. 2 und 4). Der Entscheid betreffend Legalisierung bzw. Schliessung der TBKP