Zusammenfassung des Sachverhalts Der Beschwerdeführer verliess die Türkei am 4. September 1987 und reiste am 6. September 1987 in die Schweiz ein. Am 8. September 1987 stellte er in Basel ein Asylgesuch. Der Beschwerdeführer machte als Fluchtgrund im wesentlichen geltend, er sei wegen seinen beiden Brüdern, die seit September 1980 aus politischen Gründen aus der Türkei geflohen seien, immer wieder von der Polizei nach deren Verbleiben befragt worden. Seinen Eltern sei mit seiner Verhaftung gedroht worden. Er habe diese seiner Ansicht nach «psychische Folter» nicht länger ausgehalten.