1 Widersprüche zwischen verschiedenen Aussagen eines Asylbewerbers müssen wesentliche Punkte seiner Asylgründe treffen, um ihn unglaubwürdig erscheinen zu lassen (E. 3.a). Art. 3 AsylG. Begründete Furcht vor Verfolgung; Reflexverfolgung («Sippenhaft»). Druck auf die Angehörigen von polizeilich gesuchten politischen Aktivisten ist ein in der Türkei angewendetes Repressionsmittel (E. 3.b). Für Familienangehörige politisch Verfolgter aus Ländern, welche solche Repressalien gegen Verwandte praktizieren, sind für die Wahrscheinlichkeit drohender Verfolgung gemäss Art. 3 AsylG erleichterte Voraussetzungen anzunehmen (E. 4).