Die Beschwerdeführerin, die zusammen mit ihrem Kind im November 1988 ihrem Ehemann in die Schweiz nachgereist war, wurde in dessen Asylgesuch einbezogen. Sie machte im wesentlichen geltend, wegen den politischen Aktivitäten ihres Ehemannes aus ihrer beruflichen Anstellung entlassen worden zu sein. Die Militärs seien oft erschienen, um zu erfahren, wo sich ihr Ehemann befinde. Einmal sei sie zusammen mit ihrem Kind einen Tag lang festgehalten worden. Sie sei Sympathisantin der Bewegung KAWA gewesen und habe für diese Propaganda gemacht. Sie habe deswegen jedoch nie Probleme mit den Behörden gehabt.