2 sei er noch einige Male von der Polizei festgehalten und misshandelt worden. Bei seiner Freilassung habe ihn der Richter gewarnt, dass die Untersuchungen gegen ihn weitergeführt würden. Sein Anwalt habe ihm Ende 1987 mitgeteilt, dass er vorsichtig sein müsse, da weiter gegen ihn ermittelt würde. Deshalb habe er sein Dorf verlassen und sei nach Istanbul gegangen. Dort habe er beschlossen, sein Heimatland zu verlassen und in einen europäischen Staat zu gehen. Die Beschwerdeführerin, die zusammen mit ihrem Kind im November 1988 ihrem Ehemann in die Schweiz nachgereist war, wurde in dessen Asylgesuch einbezogen.