3 Herkunftsland abzuleiten vermag. Es versteht sich von selbst, dass derartige Gründe nicht erst bei einem Asylwiderruf, sondern auch schon im Zeitpunkt der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft zu beachten sind. Der Gesuchsteller will einerseits wegen seiner politischen Aktivitäten für die PPP verhaftet, andererseits aber gerade durch die Vermittlung derselben Partei aus der Haft entlassen worden sein. Zudem führt der Gesuchsteller für die Zeit nach seiner Haftentlassung (sechs Monate), welche er ausserhalb seines Wohnortes verbracht hat - trotz weiterer politischer Aktivitäten für die PPP - keine Schwierigkeiten mit den Behörden an.