Zusammenfassung des Sachverhalts Der Beschwerdeführer aus Pakistan reichte im Juni 1991 ein Asylgesuch in der Schweiz ein. In der Anhörung machte er im wesentlichen geltend, er sei als Mitglied der «Pakistan People’s Party» (PPP) von Mitgliedern der «Islami Jamhoor Ittihad» (IJI) bedroht und tätlich angegriffen worden. Die Polizei hätte nichts dagegen unternommen. Mehrere Tage sei er gar von der Polizei festgehalten worden. Die Polizei sei mehrmals in seiner Abwesenheit bei ihm zuhause erschienen. Aus Furcht vor einer weiteren Verhaftung und vor Drohungen der IJI sei der Beschwerdeführer zunächst zu Verwandten in anderen Landesteilen gegangen und habe schliesslich das Land verlassen.