Auszug aus der Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission. Auslegung des Verfolgungsbegriffs des AsylG im Sinne der Flüchtlingskonvention. Art. 3 AsylG i. V. m. Art. 1 C Ziff. 5 Abs. 2 FK. Auslegung des Verfolgungsbegriffs des AsylG im Sinne der Flüchtlingskonvention. Vergangene Verfolgung kann auch nach Wegfall der Verfolgungsgefahr immer noch asylrelevant sein, wenn die Rückkehr in den früheren Verfolgerstaat aus triftigen, auf diese Verfolgung zurückgehenden Gründen nicht zumutbar ist.