2 Es ist somit zu differenzieren: Die Kritik der GPK und der beiden Handbuch-Autoren Achermann/Hausammann richtet sich vor allem dagegen, dass Vorbringen deshalb als unglaubhaft abgetan werden, weil sie in der Empfangsstelle unerwähnt blieben oder weil bloss geringe Ungereimtheiten zwischen den Aussagen bestehen. Diese Kritik ist insofern berechtigt, als es angesichts des summarischen Charakters des Empfangsstellenprotokolls nicht angehen kann, blossen Unvollständigkeiten und unwesentlichen Abweichungen zu den späteren Aussagen eine entscheidende Bedeutung beizumessen.