Dies heisst allerdings nicht, dass das Empfangsstellenprotokoll im Rahmen der Beweiswürdigung völlig bedeutungslos ist. In diesem Sinne äussert sich auch Walter Kälin, der sich nicht absolut gegen die Verwendung der Empfangsstellenprotokolle ausspricht, sondern nur dagegen, dass sie allzu sehr gewichtet werden (Grundriss des Asylverfahrens, Basel /Frankfurt am Main 1990, S. 253 Fn. 25).