Die Beschwerdeführerin hat denn auch selber ausgeführt, dass die mit der Schaltung betraute Einheit der Swisscom AG für die Vornahme der Schaltung zusätzliche Informationen über die betreffenden Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer benötige wie insbesondere deren Name, Adresse und Telefonnummer sowie den Namen der ausgewählten Dienstanbieterin. Die Beschwerdeführerin hat die Information, ob CPS geschaltet ist oder nicht, unter gleichzeitiger Zuordnung dieser Information zu den persönlichen Daten der betreffenden Teilnehmerin bzw. des betreffenden Teilnehmers verwendet.