Dies macht auch Sinn. Denn wie der Botschaft zum FMG zu entnehmen ist, besteht eine Hauptproblematik des Datenschutzes im Telekommunikationsbereich darin, dass sich Daten, die für sich allein nichtssagend sind, im Zusammenspiel mit anderen Daten zu Persönlichkeitsprofilen verdichten können, die Rückschlüsse auf das Verhalten der Person erlauben (Botschaft, a.a.O., S. 1415). Das besondere Missbrauchspotenzial von Informationen über Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Zusammenhang mit der Interkonnektion anfallen, wird am vorliegenden Beispiel deutlich. Die Beschwerdeführerin verknüpfte als marktbeherrschende Anbieterin, welche die CPS-Schaltung vornimmt, eine technische Information aus