Gegen diese Verfügung erhob die Swisscom Fixnet AG (Beschwerdeführerin) am 22. November 2002 Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Rekurskommission UVEK, REKO/UVEK) und beantragte deren Aufhebung. Aus den Erwägungen: 10. Bezüglich des noch verbleibenden und nachfolgend zu prüfenden Vorwurfes, es liege eine Verletzung von Art. 50 Abs. 2 der Verordnung vom 31. Oktober 2001 über Fernmeldedienste (FDV, SR 784.101.1) vor, bestreitet die Beschwerdeführerin, dass die Verwendung von Informationen über CPS-Schaltungen in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung falle.