Weiter habe die Swisscom Fixnet AG diese Informationen zur Überprüfung gebraucht, ob Teilnehmerinnen und Teilnehmern, welche von ihr angebotene, zusätzliche Fernmeldedienstleistungen wie insbesondere die «Combox», einen im Netz implementierten Anrufbeantworter, in Anspruch nähmen, auch ihr Grundangebot benutzten, oder eine CPS (zu Gunsten einer anderen Anbieterin) hätten schalten lassen. Das BAKOM wies die Swisscom Fixnet AG im Wesentlichen an, die Verwendung von vertraulichen Interkonnektionsinformationen im Zusammenhang mit Fernmeldedienstleistungen und Marketingaktivitäten unverzüglich zu unterlassen.