Zusammenfassung des Sachverhalts: Der geschäftsleitende Untersuchungsrichter des Untersuchungsrichteramtes I, Berner Jura-Seeland (URA), ordnete im Rahmen eines von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Rechtshilfeverfahrens beim Dienst für besondere Aufgaben (DBA) Überwachungen des Fernmeldeverkehrs an. Nach Durchführung der gewünschten Überwachungen stellte der DBA am 25. Januar 2002 Rechnung für die erbrachten Leistungen. Mit Schreiben vom 18. Februar 2002 ersuchte das URA um Überarbeitung der Rechnungen.