Fernmeldeüberwachung. Abrechnung der erbrachten Leistungen. Zuständigkeit der REKO/UVEK. Nichtigkeit von Verfügungen. Beschwerdelegitimation eines kantonalen Untersuchungsrichteramtes. Art. 44, Art. 48, Art. 71a Abs. 1 VwVG. Art. 32 VÜPF. - Zuständigkeit der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (REKO/UVEK): Art. 32 VÜPF genügt hierfür nicht. Zuständigkeit der REKO/UVEK im Zuge der Lückenfüllung bejaht (E. 1).