Somit hängt die Beantwortung der Frage, ob etwas als technische Vorbereitung zu erachten ist, nicht davon ab, ob ein direkter Einfluss auf den Produktionsprozess genommen wird. Dass die Beschwerdeführerin selber an der eigentlichen Herstellung der Telefonapparate nicht beteiligt ist und auch keine technischen Anweisungen für den Produktionsablauf macht, sondern diese an ein Drittunternehmen vergibt, ist also nicht ausschlaggebend. Mit anderen Worten ist der Aussage der Beschwerdeführerin, wonach sie ein reiner Bürobetrieb sei und mit der Produktion nichts zu tun habe, nicht die Bedeutung beizumessen, die sie ihr gibt.