Die technischen Büros werden obligatorisch der SUVA unterstellt, während sich die Studienbüros bei den anderen zugelassenen Versicherern gemäss Art. 58 UVG versichern können (RKUV 1988 Nr. U 51 S. 289 E. 4). Laut EVG befasst sich ein technisches Büro mit konkreten Ausführungsplänen im Hinblick auf die Realisierung eines bestimmten Projekts. Bei einem solchen