4 Vorliegend sind diese Voraussetzungen unbestrittenermassen erfüllt. Gemäss dem Handelsregistereintrag befasst sich die Beschwerdeführerin mit der Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von sowie Handel mit Apparaten und Anlagen der Kommunikation und der Elektronik. Es geht aus den Akten nichts hervor, was darauf schliessen liesse, dass eine der durch die Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeiten untypisch für einen Betrieb ihrer Art wäre.