Im vorliegenden Fall ist zu überprüfen, ob die SUVA zu Recht verfügt hat, dass der Beschwerde führende Betrieb in ihren Tätigkeitsbereich fällt und demzufolge seine Beschäftigten obligatorisch bei der SUVA gegen Unfall zu versichern sind. b. (…) 4. Die Unfallversicherung wird je nach Versichertenkategorien durch die SUVA oder durch andere zugelassene Versicherer und eine von diesen betriebene Ersatzkasse durchgeführt (Art. 58 UVG). Art. 66 Abs. 1 UVG bestimmt im Rahmen einer abschliessenden und zwingenden (Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zur Kranken- und Unfallversicherung [RKUV] 1987 Nr. U 29 S. 427 E. 2b) Auflistung, welche Betriebe von Gesetzes wegen bei der SUVA versichert sind.