2 Zusammenfassung des Sachverhalts: Das Unternehmen X. befasst sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb von sowie dem Handel mit Apparaten und Anlagen der Kommunikation und der Elektronik. Insbesondere konzipiert es Telefonapparate, erstellt deren Design und verkauft sie; die entsprechenden Apparate werden von Drittfirmen produziert. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) erfasste das Unternehmen mit Verfügung als einen ihr obligatorisch unterstellten Betrieb und wies die dagegen eingereichte Einsprache ab.