UVG der Automatisierungsgrad einer Arbeit keine Rolle spielt. Ausschlaggebend ist lediglich, dass in einem Betrieb bestimmte Materialien maschinell bearbeitet werden. Im Übrigen können automatische Maschinen ebenso gefährlich sein bzw. gerade durch die Tatsache, dass die konkreten Funktionsabläufe für den Bediener gar nicht mehr nachvollziehbar sind, neue Gefahren schaffen. b. Die Situation wird sich dann ändern, wenn die Beschwerdeführerin - wie anlässlich der Betriebsbesichtigung vorgebracht - dazu übergehen wird, sämtliche Gläser von Drittfirmen fertig zuschleifen zu lassen, so dass diese bloss noch manuell in die Brillenfassungen eingesetzt werden können.