4 Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs könnte in casu einzig die unbegründete Abweisung eines Beweisantrags, nämlich des Antrags um Anhörung der Versicherung Y., darstellen. Wenn der Richter bzw. die Verwaltung die Sachlage in Würdigung der erhobenen und vorhandenen Beweise als mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit erwiesen erachtet, so kann er gestützt darauf entscheiden. Dies beinhaltet auch die Befugnis zu verfügen, dass keine weiteren Beweise erhoben werden bzw. auf die Erhebung gewisser Beweise verzichtet wird, weil sie nichts zur Sachaufklärung mehr beitragen (antizipierte Beweiswürdigung).