Pflichtlagermengen ist - neben den Entschädigungsansprüchen des Lagerhalters - der Hauptinhalt des Pflichtlagervertrages. Eine nichtbewilligte Unterschreitung der Pflichtlagermenge stellt daher eine Verletzung der primären Vertragspflicht des Lagerhalters dar. Das Bundesamt macht geltend, dass dieser Umstand nach ständiger Praxis bereits genüge, um die Vertragsverletzung als schwerwiegend einzustufen. Obwohl es von der Rekurskommission EVD ausdrücklich dazu aufgefordert wurde, eine derartige Praxis zu belegen, reichte das Bundesamt weder interne Weisungen noch auch nur einen einzigen Präzedenzfall ein, der diesen Nachweis erbracht hätte.