34 LVG können in den Pflichtlagerverträgen Konventionalstrafen vereinbart werden. Kommt das Bundesamt im konkreten Einzelfall zum Schluss, der betreffende Pflichtlagerhalter habe den Vertrag verletzt, so bestimmt es innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens die einzufordernde Konventionalstrafe. Bestreitet der Pflichtlagerhalter die Konventionalstrafe grundsätzlich oder der Höhe nach, so ruft das Bundesamt die Rekurskommission EVD als Schiedskommission an.