1. Gemäss dem Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982 über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz [LVG], SR 531; Art. 34 Abs. 2 und Art. 39 Bst. a) entscheidet die Rekurskommission EVD als Schiedskommission über Streitigkeiten betreffend Konventionalstrafen zwischen Parteien von Pflichtlagerverträgen. 2. Das Verfahren vor der Rekurskommission EVD als Schiedskommission ist ein Verfahren der ursprünglichen Verwaltungsgerichtsbarkeit, das durch eine verwaltungsrechtliche Klage ausgelöst wird und in verschiedener Hinsicht einem Zivilprozess ähnlich ist. Gemäss Art.