Im Pflichtlagervertrag vom 27. bzw. 30. Oktober 1995 verpflichtete sich B. dazu, ein Pflichtlager von unter anderem (...) t rostfreiem Walzdraht zu halten. Zur Finanzierung dieses Lagers erhielt B. ein Darlehen des Bundes von Fr. (...). Mit Schreiben vom 17. September 1996 ersuchte B. das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (hiernach: Bundesamt), den Pflichtlagervertrag bezüglich der zu lagernden Mengen per Ende November 1996 abzuändern, insbesondere die Menge rostfreien Walzdraht auf (...) t zu reduzieren. Anlässlich der Kontrolle vom 6. November 1996 stellte das Bundesamt fest, dass nur (...) t statt (...) t rostfreier Walzdraht vorhanden waren.