Erst im Zusammenhang mit der Einreichung der angefochtenen Entscheide innert der von der Rekurskommission EVD angesetzten Nachfrist zur Verbesserung der Eingabe lässt die Beschwerde erkennen, dass die Beschwerdeführerin die Höhere Fachprüfung im Bankgewerbe nicht bestanden hat und die Überprüfung des Prüfungsfaches «Aufsatz» hauptsächlich mit der Begründung beantragt, ihre Leistungen seien in vier Positionen mit Noten zwischen 4,5 und 5 zu bewerten. Weiter rügt sie die Bewertung im Prüfungsfach «angewandte Rechtskunde» und beantragt eine Notenanhebung von 3,0 auf mindestens 3,5. Anfechtungsgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bildet