Heinrich Koller / Christina Kiss, Öffentliches Prozessrecht und Justizverfassungsrecht des Bundes, Basel 1996, Rz. 1237; Alfred Kölz / Isabelle Häner, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes, Zürich 1993, Rz. 304). Daraus ergibt sich einerseits, dass mit der Beschwerde nur das Eintreten der unteren Instanz auf das Rechtsmittel, nicht aber Aufhebung oder Änderung der ursprünglichen Verfügung verlangt werden kann. Aufgrund des Erfordernisses der Sachbezogenheit muss sich zudem die Beschwerde mit der Frage des Nichteintretens durch die Vorinstanz befassen.