Mit Schreiben vom 12. September 1996 teilte die Schweizerische Kommission für Bankfachprüfungen W. mit, sie habe die Höhere Fachprüfung im Bankgewerbe nicht bestanden. Am 24. September 1996 gelangte W. an das Bundesamt für Industrie, Gewerbe, und Arbeit, welches, im Anschluss an eine Nachfristansetzung zur Verbesserung der Beschwerdeschrift, auf die Eingabe mit Entscheid vom 11. November 1996 nicht eintrat. Zur Begründung führte es hauptsächlich an, W. habe - trotz Hinweises des Amtes auf die Anforderungen an eine Beschwerdeschrift - keine konkreten Anträge gestellt.