Für den Inhalt der Ausbildung sind die Träger der Ausbildungsschulen - die Berufsverbände - zuständig. Daran ändert der Umstand, dass die Berufsverbände gleichzeitig auch die Höhere Fachprüfung durchführen beziehungsweise die Prüfungskommission wählen, nichts. Denn die Aufgaben der Prüfungskommission beziehungsweise der Chefexaminatoren beschränken sich auf Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Höheren Fachprüfung; die nichtobligatorische Ausbildung an den Ausbildungsstätten ist davon zu trennen. Deckt demnach der Unterricht an den Schulen nicht den ganzen Prüfungsstoff ab, ist dies nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wegen Verweigerung des Diploms zu rügen.