Letztere habe somit sicherzustellen, dass an den Fachschulen das unterrichtet werde, was später auch geprüft werde. Dieser Einwand geht ebenfalls fehl. Denn dies würde im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Prüfungskommission beziehungsweise die Chefexaminatoren, deren Aufgaben im Rahmen der Höheren Fachprüfung abschliessend im Prüfungsreglement umschrieben sind, auch noch für die Ausbildungsinhalte an den Höheren Fachschulen verantwortlich wären, was jedoch dem Prüfungsreglement zweifellos nicht entnommen werden kann und im übrigen auch systemwidrig wäre. Für den Inhalt der Ausbildung sind die Träger der Ausbildungsschulen - die Berufsverbände - zuständig.