16 Prüfungsreglement autonom, das heisst ohne Einflussnahme von seiten der Ausbildungsstätten festlegen, so wäre zwar gewährleistet, dass die Prüfungen unabhängig von Ausbildungskursen abgehalten, demnach aus dieser Sicht keine Schulexamen darstellen würden. Selbst wenn jedoch die fragliche Koordinationsbestimmung in diesem Sinn auszulegen wäre, ginge es fehl, einem nicht erfolgreichen Prüfungskandidaten daraus Rechte ableiten zu lassen.