In diesem Sinn hält auch die Prüfungskommission in ihrer letzten Eingabe vom 10. Juli 1996 fest, die Koordination der Prüfungs- und Schulorgane diene der «Festlegung der Ausbildungsinhalte der Schulen in bezug auf die Erfordernisse der Höheren Fachprüfung». Die Berufsverbände, welche sowohl Träger der Ausbildungsstätten als auch der Höheren Fachprüfung sind, dürften demnach eine möglichst optimale Abstimmung der Ausbildungsinhalte auf den Prüfungsstoff gemäss Art. 16 Prüfungsreglement beabsichtigt haben, so dass die Fachlehrer an den Ausbildungsstätten darüber informiert wären, was alles Inhalt der Prüfung sein könnte.