Prüfungsstoff gemäss Prüfungsreglement (E. 7.2.4) - etwas zu ihren Gunsten abzuleiten. 7.1. Das Bundesamt vertritt, wie auch ursprünglich die Prüfungskommission, die Ansicht, die Koordinationsbestimmung sei gar nicht inhaltlicher Natur, sondern erschöpfe sich in einer rein organisatorischen Abstimmung der Prüfungsdurchführung und umfasse lediglich Fragen des Prüfungsaufbaus und der Prüfungsmethodik. Insoweit ist unbestritten, dass im Vorfeld der Höheren Fachprüfung 1994 bezüglich des Prüfungsfaches «Allgemeine Optik und Instrumente» am 1. Februar 1994 sowie im Frühjahr 1994 - offenbar am 9. März 1994 - Gespräche stattgefunden haben.