Gegen diesen Entscheid gelangte M. mit Beschwerde vom 29. Mai 1995 an die Rekurskommission EVD und beantragte die Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheide, die Neubeurteilung des Prüfungsfaches «Allgemeine Optik und Instrumente» und Erteilung des Diploms, eventualiter die Wiederholung der schriftlichen Teilprüfung im ungenügenden Fach. Gerügt wurde im wesentlichen eine Verletzung des Reglements vom 11. März 1991 über die Durchführung der Höheren Fachprüfung im Augenoptikerberuf (hiernach: Prüfungsreglement) mangels Koordination von Ausbildungs- und Prüfungsstoff. Aus den Erwägungen: