Eine gegen diesen negativen Prüfungsentscheid am 24. Oktober 1994 erhobene Beschwerde wies das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit am 24. April 1995 ab. Gegen diesen Entscheid gelangte M. mit Beschwerde vom 29. Mai 1995 an die Rekurskommission EVD und beantragte die Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheide, die Neubeurteilung des Prüfungsfaches «Allgemeine Optik und Instrumente» und Erteilung des Diploms, eventualiter die Wiederholung der schriftlichen Teilprüfung im ungenügenden Fach.