5 1.4. Steht demnach dem Bundesamt die Entscheidkompetenz im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Siloverbotszulagen zu, hätte der ZVSM auf das Gesuch der Beschwerdeführerin gar nicht eintreten dürfen, sondern hätte das Gesuch vielmehr in Anwendung von Art. 8 Abs. 1 VwVG an das hierfür zuständige Bundesamt überweisen müssen.