Eine weiterhin bestehende Entscheidkompetenz des Bundesamtes steht damit ausser Zweifel. Ebenfalls keine Anhaltspunkte sind vorhanden, davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Siloverbotszulagen neben dem bis anhin entscheidenden Bundesamt zusätzlich noch dem ZVSM im Sinne einer vorgelagerten Instanz eine Entscheidbefugnis zugestanden hätte.