Mit Verweis auf eine Stellungnahme des Bundesamtes für Landwirtschaft teilte der ZVSM der Käsereigenossenschaft am 22. September 1994 mit, dass keine Möglichkeit bestehe, eine Zulage auszurichten. Auf erneute Anfragen der Käsereigenossenschaft vom 3. Oktober 1994 sowie vom 19. Mai 1995 hin wies der ZVSM gestützt auf eine weitere Stellungnahme des Bundesamtes das Gesuch am 19. Juni 1995 sinngemäss ab. 2 Gegen diesen Entscheid reichte die Käsereigenossenschaft X am 7. Juli 1995 Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission EVD ein und beantragt, der ZVSM sei anzuweisen, eine Siloverbotszulage (Grundzulage) von Fr. ... auszurichten.