Am 18. August 1994 gelangte die Käsereigenossenschaft X an den Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten (ZVSM) und führte aus, dass die Genossenschaft im August 1993 beschlossen habe, die Käserei zu sanieren. Obwohl in der Zwischenzeit aufgrund einer Verordnungsänderung nur noch für verkäste Milch Siloverbotsentschädigung ausgerichtet werde, solle der ZVSM prüfen, ob dennoch eine Entschädigung für die Zeit von November 1993 bis März 1994 zugesprochen werden könne. Mit Verweis auf eine Stellungnahme des Bundesamtes für Landwirtschaft teilte der ZVSM der Käsereigenossenschaft am 22. September 1994 mit, dass keine Möglichkeit bestehe, eine Zulage auszurichten.