1 - Erlässt eine unzuständige Behörde eine Verfügung, ist diese auf Beschwerde hin aufzuheben und das Gesuch an die zuständige Behörde zu überweisen (E. 1.5). - Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Beschwerdeinstanz ausnahmsweise selber entscheiden kann (E. 1.5.2).