Ausrichtung von Siloverbotszulagen. Zuständigkeit. Überweisungspflicht und Ausnahmen. Siloverbotszulagen. Zuständigkeit für die Gesuchsbehandlung. Auch nach Änderung der Rechtsgrundlagen über die Ausrichtung von Siloverbotszulagen steht weiterhin dem Bundesamt für Landwirtschaft und nicht dem Zentralverband Schweizerischer Milchproduzenten die Entscheidkompetenz bei der Gesuchsbehandlung zu (E. 1.3 bis 1.3.4). Art. 8 VwVG. Gesuchsbehandlung durch unzuständige Behörde.