Im folgenden bleibt abzuklären, ob vorliegend ein Grund besteht, von der «Regel» abzuweichen, wonach das der massgeblichen Nutzfläche der abgegebenen Fläche entsprechende Kontingent zu übertragen ist (was 100% des Hektarendurchschnitts des Betriebes des Landabgebers je abgegebene Hektare entsprechen würde). 6.1. Die Formulierung «in der Regel» stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Mit dessen Auslegung hat sich die Rekurskommission EVD im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 2 Bst. b MKBV 93 (vgl. REKO/EVD 93/8B-004 E. 9 f., publiziert in: VPB 59.90), aber auch bei der Anwendung der hier fraglichen Bestimmung (vgl. REKO/EVD 94/8B-045 E. 5 f., publiziert in: VPB 59.96) befasst.