2 dass der Landabgeber per 1. April 1974 das fragliche Land zusammen mit einem Ökonomiegebäude übernommen hat. Diese Einheit wurde vom vormaligen Bewirtschafter als selbständiger Betrieb genutzt. Der Beschwerdegegner hielt im Ökonomiegebäude während des Winters Rinder. An den beschwerdeführenden Landübernehmer wurde per 1. April 1994 zusammen mit dem Land auch das Gebäude - in der Zwischenzeit vom Eigentümer renoviert und bestehend aus einem Wohnungs- und Stallteil - abgegeben. Dieser nutzt das Ökonomiegebäude weiterhin zur Bewirtschaftung des Betriebes. Der Landübernehmer ist ebenfalls Produzent.