Damit hat der Sömmerungsbetrieb Stutzweide - zumindest während der Bewirtschaftung durch Z. - nie über ein eigenes ausgewiesenes Milchkontingent verfügt. Dies hatte sich insofern nicht aufgedrängt, da er als einziger Bestösser die auf dem Sömmerungsbetrieb produzierte Milch ebenfalls in die Milchsammelstelle seines Heimbetriebes ablieferte. Ungeachtet dessen würde die für den Sömmerungsbetrieb Stutzweide abgezweigte Menge wieder in das Einzelkontingent von Z. zurückgehen, nachdem die Stutzweide auf K. übertragen wurde und Z. die Stutzweide nicht mehr bestösst. Daraus ergibt sich, dass infolge Übernahme des Sömmerungsbetriebes Stutzweide kein Milchkontingent zu übertragen gewesen wäre.