Entscheidbegründung folgt weiter, dass die Rekurskommission Nr. 12 davon ausging, der Beschwerdeführer habe die fragliche Hektare erst im Frühjahr zur Bewirtschaftung übernommen. Der Beschwerdeführer wendet ein, er bewirtschafte die Pachtparzelle entgegen den Abklärungen der Rekurskommission Nr. 12 bereits seit dem 1. November 1993. Der Pachtvertrag mit der Korporation sei auf den 15. März 1994 geschlossen worden, da die Korporation alle Pachtverträge ab diesem Datum beginnen lassen wolle, was in einem Schreiben des Allmendverwalters bestätigt werde.