4.2. Für die Eintretensfrage muss es genügen, dass mit den Vorbringen des Gesuchstellers zumindest einer der im Gesetz abschliessend genannten Revisionsgründe geltend gemacht wird (VPB 58.35 E. 2a, mit Hinweisen), welche sich zudem auch als zutreffend erweisen müssen. Der Beschwerdeführer hat sich vor der Rekurskommission Nr. 12 einerseits auf