Im weiteren führte der Milchverband aus, das Kontingent werde per 1. Mai 1994 den neuen Bewirtschaftern B. und C. entsprechend der übernommenen Flächen zugeteilt, für das laufende Milchjahr 1993/94 sei aber keine Zuteilung möglich. Gegen diesen Entscheid erhob A. am 15. November 1993 Beschwerde bei der Regionalen Rekurskommission Nr. 12 in Sachen Milchkontingentierung und führte im wesentlichen aus, dass er per 1. November 1993 an C. seinen Betrieb verpachtet und an ihn die gesamte Viehhabe samt Heuvorrat verkauft habe. B. übernehme per 1. Mai 1994 eine Hektare Pachtland.