93. Betriebsübernahme. Pro-rata-Zuteilung. - Die Einstellung der Verkehrsmilchproduktion und die Übernahme eines Betriebes samt Vieh und Futtervorräten durch einen anderen Produzenten ist auch dann als Betriebsübernahme zu qualifizieren, wenn gleichzeitig ein Teil der Pachtfläche an einen weiteren Produzenten geht (E. 5.2.1). - Die gesetzlichen Regelungen über die Anpassung der Einzelkontingente sehen für Sachverhaltsänderungen während eines Milchjahres grundsätzlich keine pro-rata-Zuteilung der Milchmenge vor (E. 5.2.3). - Eine Ausnahme besteht in der sofortigen Kontingentsübertragung bei einer Betriebsübernahme.